Sportmaterial
Von Vereinen und Verbänden mit Sitz im Kanton Zürich angeschafftes Material wird durch den ZKS mit Geldern aus dem Swisslos Sportfonds Kanton Zürich unterstützt. Das beitragsberechtigte Material ist pro Sportverband auf einer Verbandsmaterialliste aufgeführt.
In den Sportmaterial-Richtlinien sind die Voraussetzungen zur Erlangung eines Unterstützungsbeitrags, der Prozessablauf sowie weitere Details beschrieben. Beurteilt werden die Gesuche anhand der Richtlinien. Die Gesuchstellung erfolgt elektronisch über das ZKS-Extranet.
Ein Beispiel für das Verständnis des Prozesses, hier zu einer Antragsstellung für die Periode 2027:
- Ein Verein/Verband kauft im Jahr 2025 Sportmaterial und stellt hierfür einen Antrag
- Im Jahr 2026 prüft der Fachbereich und die Swissloskommission über die Anträge
- Falls der Antrag angenommen wird, wird der Betrag im Jahr 2027 an den Verein/ Verband ausbezahlt